Klasse B
Kraftwagen bis zu 3,5 Tonnen zulässige Gesamtmasse
Dauer der Ausbildung
Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff + 2 Doppelstunden Zusatzstoff |
Praxis: | Grundausbildung: Die Anzahl der zu absolvierenden Stunden ist nicht festgelegt, sondern hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt ab. |
Sonderfahrten: 5 Std. Überlandfahrten, 4 Std. Autobahn, 3 Std. bei Dämmerung / Dunkelheit |
Prüfungen
Theorie: | 30 Fragen ab 11 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden |
Praxis: | Dauer einer Fahrstunde: mindestens 45 Minuten Fahrstrecken: innerorts, außerorts, Autobahn und Kraftfahrstrasse |
Klasse A / A2
Motorräder bis 35 kW (48 PS) - A über 35 kW - Motorleistung und einer Leermasse von mindestens 0,2 KW pro KG
Der Direkteinstieg in die Klasse A ist ab dem 24. Lebensalter möglich.
Dauer der Ausbildung
Theorie: | 12 Doppelstunden Grundstoff + 4 Doppelstunden Zusatzstoff. Bei einer FS-Erweiterung reduziert sich der Grundstoff um 6 Doppelstunden |
Praxis: | Grundausbildung: Die Anzahl der zu absolvierenden Stunden ist nicht festgelegt, sondern hängt von den persönlichen Fähigkeiten und dem individuellen Lernfortschritt ab. |
Sonderfahrten: 5 Std. Überlandfahrten, 4 Std. Autobahn, 3 Std. bei Dämmerung / Dunkelheit |
Prüfungen
Theorie: | 10 Fragen, 10 klassenspezifische Fragen ab 7 Fehlerpunkten ist die Prüfung nicht bestanden |
Praxis: | Dauer einer Fahrstunde: mindestens 60 Minuten Fahrstrecken innerorts, außerorts, und Kraftfahrstrasse. Ausserdem 6 Grundfahraufgaben. |
Begleitetes Fahren
Seit 01.09.2005: Begleitetes Fahren mit 17 Jahren
Anmeldung ab 16,5 Jahren möglich
Voraussetzungen für die Begleitperson(en)
- mindestens 30 Jahre
- mindestens 5 Jahre Führerschein
- maximal 1 Punkt in Flensburg